§ 20 Verweisungen
In Kraft seit 01. Juli 2016
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Gliederung
5. Hauptstück Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 20 Verweisungen
Verweisungen in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze sind als Verweisungen auf die jeweils geltende Fassung zu verstehen.
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