§ 18a Außerkrafttreten
In Kraft seit 30. September 2025
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SNG
Gliederung
5. Hauptstück Straf-, Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 18a Außerkrafttreten
§ 6 Abs. 5 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 54/2025 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.
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