(1) Die Organisationseinheiten gemäß § 1 Abs. 3 haben dem Rechtsschutzbeauftragten bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben jederzeit Einblick in alle erforderlichen Unterlagen und Aufzeichnungen sowie in die Datenverarbeitungen nach § 12 Abs. 1 und 1a zu gewähren, ihm auf Verlangen Abschriften (Ablichtungen) einzelner Aktenstücke unentgeltlich auszufolgen und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen; insofern kann ihm gegenüber Amtsverschwiegenheit nicht geltend gemacht werden. Dies gilt jedoch nicht für Auskünfte über die Identität von Personen nach Maßgabe des § 162 StPO.
(2) Dem Rechtsschutzbeauftragten ist jederzeit Gelegenheit zu geben, die Durchführung der in § 14 Abs. 2 genannten Maßnahmen zu überwachen und alle Räume zu betreten, in denen Aufnahmen oder sonstige Überwachungsergebnisse aufbewahrt werden. Darüber hinaus hat er im Rahmen seiner Aufgabenstellungen die Einhaltung der Pflicht zur Richtigstellung oder Löschung nach § 13 zu überwachen.
(3) In Verfahren über Beschwerden von Betroffenen einer Aufgabe nach § 6 Abs. 1 oder 2 vor der Datenschutzbehörde, den Verwaltungsgerichten sowie den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts kommt dem Rechtsschutzbeauftragten die Stellung einer mitbeteiligten Amtspartei zu.
(4) Der Rechtsschutzbeauftragte erstattet dem Bundesminister für Inneres jährlich bis spätestens 31. März des Folgejahres einen Bericht über seine Tätigkeit und Wahrnehmungen im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung nach diesem Bundesgesetz.
Rückverweise
SNG · Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz
§ 18 Inkrafttreten
…Überschrift zu § 12, § 12 Abs. 1, 2 und 5, § 13, § 14 Abs. 1, § 15 Abs. 1 sowie § 16 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr…
§ 13 Besondere Löschungsverpflichtung
…gemäß § 1 Abs. 3 stellt, bedarf die Verarbeitung (Anm. 1) für jeweils ein weiteres Jahr der Ermächtigung des Rechtsschutzbeauftragten (§ 15). Nach Ablauf von sechs Jahren sind die Daten jedenfalls zu löschen. (2) Wird der Betroffene nach Ende der Ermächtigung gemäß § 16 Abs. …
§ 17 Berichte über den Verfassungsschutz
…jedenfalls halbjährlich, über die personelle und finanzielle Ressourcenausstattung der Direktion im abgelaufenen Jahr jedenfalls jährlich zu berichten. (4) Den Bericht des Rechtsschutzbeauftragten gemäß § 15 Abs. 4 hat der Bundesminister für Inneres dem Ständigen Unterausschuss zu übermitteln. (5) Der Rechtsschutzbeauftragte hat dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte über wesentliche Entwicklungen…