BundesrechtBundesgesetzeSuchtmittelgesetz2. Hauptstück Suchtmittel1. Abschnitt Verkehr und Gebarung mit Suchtmitteln§ 6a

§ 6aAnbau von Pflanzen der Gattung Cannabis zwecks Gewinnung von Suchtgift für die Herstellung von Arzneimitteln

In Kraft seit 20. Dezember 2008
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