BundesrechtBundesgesetzeSuchtmittelgesetz4. Hauptstück Überwachung des Verkehrs und der Gebarung mit Suchtmitteln und Drogenausgangsstoffen, Suchtmittel-Datenverarbeitung und Information§ 24d

§ 24dDatenverarbeitung für statistische und wissenschaftliche Untersuchungen

In Kraft seit 25. Mai 2018
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