BundesrechtBundesgesetzeSuchtmittelgesetz4. Hauptstück Überwachung des Verkehrs und der Gebarung mit Suchtmitteln und Drogenausgangsstoffen, Suchtmittel-Datenverarbeitung und Information§ 24c

§ 24cMeldungen und Übermittlungen betreffend suchtgiftbezogene Todesfälle

In Kraft seit 01. Januar 2021
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