(1) Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme, dem gemäß § 17 Abs. 2 ElWOG 2010 ein in der Anlage I genanntes standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, zahlungspflichtig sind.
(2) Der Stromkostenzuschuss wird natürlichen Personen gewährt, die für einen Hauptwohnsitz (§ 1 Abs. 7 Meldegesetz 1991 – MeldeG) ausschließlich aus einem Stromlieferungsvertrag für einen Zählpunkt mit Entnahme, dem gemäß § 17 Abs. 2 ElWOG 2010 ein in der Anlage II genanntes standardisiertes Lastprofil zugeordnet ist, zahlungspflichtig sind.
(Anm.: Zur Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses vgl. § 2, BGBl. II Nr. 167/2024.)
Rückverweise
Anpassung des im Stromkostenzuschussgesetz festgelegten oberen Referenzenergiepreises sowie Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses
§ 2 Verlängerung der Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses
…1) Für Begünstigte gemäß § 4 Abs. 1 SKZG wird die Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses um den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis 31. Dezember 2024 verlängert. Er wird für jede zusätzliche Person…
SKZG · Stromkostenzuschussgesetz
§ 6 Stromkostenergänzungszuschuss
…wird an eine begünstigte Person unabhängig vom tatsächlichen Stromverbrauch gewährt, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen: 1. Es besteht a für eine begünstigte Person gemäß § 4 Abs. 1 zum jeweils in Abs. 2 Z 2 genannten Stichtag und b für eine begünstigte Person gemäß § 4 Abs…
§ 6b Verfahren zur Abwicklung des Stromkostenzuschusses für das Grundkontingent für Begünstigte nach § 4 Abs. 2
…der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft hat hinsichtlich natürlicher Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, als Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) das Verfahren zur Beantragung des Stromkostenzuschusses durch Begünstigte gemäß § 4 Abs. 2 abzuwickeln. Die Bundesrechenzentrum GmbH (BRZ GmbH…
§ 5 Stromkostenzuschuss für ein Grundkontingent
…1) Der Stromkostenzuschuss wird den begünstigten Personen gemäß § 4 Abs. 1 für den Zeitraum von 1. Dezember 2022 bis 31. Dezember 2024, den begünstigten Personen gemäß § 4 Abs. …
§ 6a Verfahren zur Abwicklung des Stromkostenergänzungszuschusses für Begünstigte nach § 4 Abs. 1
…1) Der Bundesminister für Finanzen als Verantwortlicher (Art. 4 Z 7 DSGVO) hat das Verfahren zur Gewährung des Stromkostenergänzungszuschusses für Begünstigte gemäß § 4 Abs. 1 abzuwickeln. Die BRZ GmbH ist…