BundesrechtBundesgesetzeStromkostenzuschussgesetzAnl. 2

Anl. 2Standardisierte Lastprofile für Begünstigte gemäß § 4 Abs. 2

In Kraft bis 31. Dezember 2025
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Folgende standardisierte Lastprofile, die gemäß Kapitel 6 der sonstigen Marktregeln Zählpunkten im österreichischen Netzgebiet zuzuordnen sind, sind begünstigt:

1. H0: Haushalt;

2. HA: Haushalt mit Warmwasserspeicher an einem Zählpunkt;

3. HF: Haushalt mit Speicherheizung an einem Zählpunkt;

4. L0: Landwirtschaftsbetriebe;

5. L1: Landwirtschaftsbetriebe mit Milchwirtschaft/Nebenerwerbs-Tierzucht;

6. L2: Übrige Landwirtschaftsbetriebe;

7. G0: Gewerbe allgemein;

8. G1: Gewerbe, werktags 8-18 Uhr;

9. G2: Gewerbe, Überwiegender Verbrauch in den Abendstunden;

10. G3: Gewerbe durchlaufend;

11. G4: Gewerbe, Läden aller Art, Friseur;

12. G5: Gewerbe, Bäckerei mit Backstube;

13. G6: Gewerbe, Wochenendbetrieb.

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