§ 1 Regelungsgegenstand
In Kraft seit 28. Juli 2021
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§ 1 Regelungsgegenstand — SFBG
Dieses Bundesgesetz regelt die Mindestziele für Auftraggeber bei der Beschaffung bzw. dem Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge.
Dieses Bundesgesetz regelt die Mindestziele für Auftraggeber bei der Beschaffung bzw. dem Einsatz sauberer Straßenfahrzeuge.
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