§ 32
In Kraft seit 01. Dezember 2018
Up-to-date
Mit dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung sind der Behörde Bauentwürfe in vierfacher Ausfertigung vorzulegen. Die Behörde kann dem Antragsteller die Vorlage weiterer Gleichstücke des Bauentwurfes oder einzelner Beilagen auftragen.
§ 1 SeilBEV · SeilBEV · Seilbahn Bauentwurfsverordnung
§ 1
…1) Diese Verordnung findet auf Seilbahnen mit Personenbeförderung gemäß den §§ 2 und 120 Abs. 2 des Seilbahngesetzes 2003 (SeilbG 2003), BGBl. I Nr. 103/2003, ausgenommen Schlepplifte und Anlagen gemäß Art. 2. Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/424…
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