§ 15 Inkrafttreten. Außerkrafttreten
In Kraft seit 29. Dezember 2007
Up-to-date
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1975 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten folgende Bestimmungen außer Kraft:
1. die §§ 1 bis 8 der Realschätzungsordnung,
2. die §§ 79 bis 81, 82 Abs. 3, §§ 83 bis 85 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz,
3. der § 24 Abs. 2 des Eisenbahnenteignungsgesetzes.
(2) Der § 76 des Kartellgesetzes bleibt unberührt.
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