§ 11 Rechtsmittel
In Kraft seit 01. Januar 2014
Up-to-date
Gegen den Bescheid, mit dem der Antrag auf Eintragung oder Rezertifizierung ab- oder zurückgewiesen oder die Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger entzogen wird, steht die Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht zu.
Rückverweise
SDG · Sachverständigen- und Dolmetschergesetz
§ 16e
…§ 4 Abs. 3, § 6 Abs. 2 und § 11 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 190/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft und sind in…
§ 14a
…6 Abs. 1, § 9, § 10 Abs. 1 bis 3 (ausgenommen Abs. 1 Z 4) und § 11 mit den Besonderheiten sinngemäß, dass 1. sich der zuständige Präsident auf geeignete Weise vom Vorliegen der Sachkunde und der Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des…