§ 10
In Kraft seit 01. Juli 2005
Up-to-date
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist, soweit im § 7 in Verbindung mit § 179 des Patentgesetzes 1970 nichts anderes bestimmt ist, der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betraut.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden