(1) Die Wahl der Mitglieder und der Ersatzmitglieder ist von der Wahlkommission (§ 10 Abs. 1) unter Bekanntgabe des Wahltages, der Wahlzeit und des Wahlortes spätestens vier Wochen vor dem Wahltag auszuschreiben und den Wahlberechtigten (§ 8 Abs. 1 erster Satz) so rechtzeitig bekanntzugeben, daß ihnen die Verständigung spätestens drei Wochen vor der Wahl zugestellt werden kann.
(2) Die Wahlkommission hat ein Verzeichnis der am Tag der Wahlausschreibung Wahlberechtigten (§ 8 Abs. 1 erster Satz) und Wählbaren (§ 8 Abs. 2) anzufertigen. Das Wahlverzeichnis ist, gerechnet vom Tag der Wahlausschreibung an, durch mindestens zwei Wochen bei der Bildungsdirektion zur Einsicht aufzulegen. Gleichzeitig ist es allen Schulen der im § 6 Abs. 1 Z 1 bis 3 genannten Schulartbereiche zu übermitteln, die es gleichfalls durch den vorbezeichneten Zeitraum zur Einsicht aufzulegen haben.
(3) Gegen die Richtigkeit und die Vollständigkeit des Wahlverzeichnisses kann jeder Wahlberechtigte (§ 8 Abs. 1 erster Satz) und jeder Wählbare (§ 8 Abs. 2) während des Auflagezeitraumes bei der Wahlkommission Einwendungen erheben. Hierüber hat die Wahlkommission innerhalb von drei Tagen nach Beendigung des Auflagezeitraumes zu entscheiden. Gegen die Entscheidung der Wahlkommission ist ein Widerspruch nicht zulässig. Berichtigungen des Wahlverzeichnisses sind in geeigneter Weise kundzumachen.
Rückverweise
SchVG · Schülervertretungengesetz
§ 38
…BGBl. Nr. 56/1981 außer Kraft. (4) § 1, § 2 Abs. 2, § 4 Abs. 4, § 9 Abs. 3, § 24 Abs. 1, § 27 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 1 und 3…
§ 8 Wahlrecht
…2. an ganzjährigen Berufsschulen die Schulsprecher und die Tagessprecher und 3. die Mitglieder, die einer Landes-, Bundes- oder Zentrallehranstaltenschülervertretung am Tag der Wahlausschreibung (§ 9 Abs. 1) angehören.…
§ 15 Zählen und Verzeichnen der Wahlpunkte
…1) Die Wahlkommission hat die Abgabe des Stimmzettels im Wahlverzeichnis (§ 9 Abs. 2) zu vermerken. Wurde ein Wahlberechtigter (§ 8 Abs. 1 erster Satz) durch eine zur Vertretung bei der Wahl berechtigte Person…
§ 18 Anfechtung der Wahl
…den Bildungsdirektor bei der Bildungsdirektion angefochten werden. Die Anfechtung ist jedoch unzulässig, wenn sie sich auf Gründe stützt, die bereits durch Einwendungen gemäß § 9 Abs. 3 hätten geltend gemacht werden können oder erfolglos geltend gemacht worden sind. (2) Über die Anfechtung entscheidet die Bildungsdirektion. (3) Auf Grund der…