§ 9 Verweis auf andere Bundesgesetze
In Kraft seit 08. Januar 2021
Up-to-date
Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Rückverweise
SchulDigiG · Schulunterrichts-Digitalisierungs-Gesetz
§ 5 Eigentumsübergang und Eigenanteil
…1. wenn ein Geschwisterkind, mit welchem die Schülerin oder der Schüler im gleichen Haushalt lebt, im vorangegangenen Schuljahr eine Beihilfe gemäß der §§ 9, 11 oder 20a des Schülerbeihilfengesetzes 1983, BGBl. Nr. 455/1983 oder § 1 des Studienförderungsgesetzes 1992, BGBl. Nr. 305…