§ 8 Evaluierung
In Kraft seit 08. Januar 2021
Up-to-date
Der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung hat gemeinsam mit dem Bundesminister für Finanzen den Einsatz digitaler Endgeräte und des IT-gestützten Unterrichts aufgrund dieses Bundesgesetzes bis spätestens Ende 2024 zu evaluieren.
Rückverweise