(1) Voraussetzung für die Zulassung zu den Aufnahms- und Eignungsprüfungen ist die Erfüllung aller anderen Aufnahmsvoraussetzungen für die betreffende Schulart; hievon ausgenommen ist der Abschluss jener Schulstufe, deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung für die Aufnahme in die angestrebte Schulart ist.
(2) Eine für eine bestimmte Schulart abgelegte Aufnahms- oder Eignungsprüfung darf für dasselbe Schuljahr nicht wiederholt werden.
Rückverweise
SchUG · Schulunterrichtsgesetz
§ 77 Klassenbücher
…bzw. Jahrgang, Schulformkennzahl, 2. Namen der Schülerinnen und Schüler, 3. Unterrichtsgegenstände (Stundenplan), 4. Namen der unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer, 5. Termine für Schularbeiten und Tests, 6. Anmerkungen zu den einzelnen Unterrichtsstunden: Beginn und Ende der Unterrichtsstunde, behandelter Lehrstoff, durchgeführte Prüfungen, besondere Vorkommnisse wie zB Abweichungen vom Stundenplan (Stundentausch, Supplierung, Entfall, Schulveranstaltungen…
§ 70 Verfahren
…oder eine andere Form oder Fachrichtung einer Schulart (§§ 3 bis 5, 29 bis 31), b) Zulassung zu Aufnahms- und Eignungsprüfungen (§ 6), c) Besuch von Pflichtgegenständen, Freigegenständen, verbindlichen und unverbindlichen Übungen, des Förderunterrichtes, des Betreuungsteils an ganztägigen Schulen, das Überspringen einzelner Unterrichtsgegenstände sowie die Teilnahme am Unterricht…
§ 64 Schulgemeinschaftsausschuss
…Schülerinnen und Schülern an Veranstaltungen, die nicht Schulveranstaltungen oder schulbezogene Veranstaltungen sind (§ 46 Abs. 2), j) die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1b und 3 des Schulorganisationsgesetzes), k) eine Stellungnahme im Rahmen der Anhörung bei der Bewilligung von Schulversuchen (§ 7 Abs. 6…
§ 63a Klassen- und Schulforum
…einer schulbezogenen Veranstaltung (§ 13a Abs. 1), c) die Festlegung der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit Unterrichtsmitteln (§ 14 Abs. 6), d) die Erstellung von Richtlinien über die Wiederverwendung von Schulbüchern (§ 14 Abs. 7), e) die Festlegung einer schriftlichen Erläuterung zusätzlich zur Beurteilung…