SchUG
Gliederung
10. ABSCHNITT FUNKTIONEN DES LEHRERS; LEHRERKONFERENZEN
§ 55d Bereichsleiter, Bereichsleiterin
Dem Bereichsleiter oder der Bereichsleiterin obliegt die Leitung des Bereichs nach Maßgabe der Vorgaben der Schulcluster-Leitung und die Wahrnehmung der im Organisationsplan übertragenen Aufgaben im Schulcluster:
1. Pädagogischer Support (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement,
2. Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters,
3. Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort und
4. Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche.
§ 207p BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207p Schulcluster-Administration und Bereichsleitung
…Schulcluster-Administration beinhaltet die verwaltungsmäßige Unterstützung der Schulcluster-Leitung (entsprechend § 56 Abs. 7 SchUG ). (2) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d SchUG und im § 52a des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV , BGBl. I Nr. 33/1997, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z…
§ 26e LDG 1984 · LDG 1984 · Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz
§ 26e Bereichsleitung
…§ 26e. (1) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d Schulunterrichtsgesetz – SchUG , BGBl. Nr. 476/1986, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG kommt ihr Vorgesetztenfunktion gegenüber den Lehrpersonen an…
§ 14a LVG · LVG · Landesvertragslehrpersonengesetz 1966
§ 14a Schulcluster und Schulcluster-Leitung
…in der Funktion Schulcluster-Leitung führt die Verwendungsbezeichnung „Schulcluster-Leiterin“ oder „Schulcluster-Leiter“. (7) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG , BGBl. Nr. 476/1986, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG kommt ihr Vorgesetztenfunktion gegenüber den Landesvertragslehrpersonen an…
§ 43b VBG · VBG · Vertragsbedienstetengesetz 1948
§ 43b Schulcluster und Schulcluster-Leitung
…in der Funktion Schulcluster-Leitung führt die Verwendungsbezeichnung „Schulcluster-Leiterin“ oder „Schulcluster-Leiter“. (7) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d des Schulunterrichtsgesetzes – SchUG , BGBl. Nr. 476/1986, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG kommt ihr Vorgesetztenfunktion gegenüber den Lehrpersonen an…
Rückverweise