Dem Bereichsleiter oder der Bereichsleiterin obliegt die Leitung des Bereichs nach Maßgabe der Vorgaben der Schulcluster-Leitung und die Wahrnehmung der im Organisationsplan übertragenen Aufgaben im Schulcluster:
1. Pädagogischer Support (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement,
2. Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters,
3. Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort und
4. Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche.
Rückverweise
BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207p Schulcluster-Administration und Bereichsleitung
…Schulcluster-Administration beinhaltet die verwaltungsmäßige Unterstützung der Schulcluster-Leitung (entsprechend § 56 Abs. 7 SchUG). (2) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d SchUG und im § 52a des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV, BGBl. I Nr. 33/1997, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z…