SchUG
Gliederung
1. ABSCHNITT ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
§ 2 Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule
Rückverweise
Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung des Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft.