§ 8 Prüfungstermine
In Kraft seit 01. März 1997
Up-to-date
SchUG-BKV
Gliederung
3. ABSCHNITT Aufnahms- und Eignungsprüfungen
§ 8 Prüfungstermine
Die Prüfungstermine für gesetzlich vorgeschriebene Aufnahms- und Eignungsprüfungen sind vom Schulleiter festzusetzen.
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