Die Prüfungstermine für gesetzlich vorgeschriebene Aufnahms- und Eignungsprüfungen sind vom Schulleiter festzusetzen.
Rückverweise
SchUG-BKV · Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
§ 65a Aufbewahrung von Protokollen und Aufzeichnungen
…auf Grund der Prüfungsergebnisse getroffenen Entscheidungen und Verfügungen zu verzeichnen: 1. Einstufungsprüfungen (§ 5 Abs. 3), 2. Aufnahms- und Eignungsprüfungen (§§ 8 bis 10), 3. Leistungsfeststellungen (§ 21), 4. Kolloquien (§ 23, § 27 Abs. 2, § 62 Abs. 3), 5…
§ 14 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
…unterrichtenden Lehrer zur Teilnahme am Förderunterricht anmelden. (3) Ist eine Studierende oder ein Studierender zur Teilnahme an einem Freigegenstand anstelle eines Pflichtgegenstandes gemäß § 8 lit. h des Schulorganisationsgesetzes angemeldet, sind auf den Freigegenstand die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes über die Pflichtgegenstände anzuwenden.…