SchUG-BKV
Gliederung
10. ABSCHNITT Funktionen des Lehrers; Lehrerkonferenzen
§ 52a Bereichsleiter, Bereichsleiterin
Dem Bereichsleiter oder der Bereichsleiterin obliegt die Leitung des Bereichs nach Maßgabe der Vorgaben der Schulcluster-Leitung und die Wahrnehmung der im Organisationsplan übertragenen Aufgaben im Schulcluster:
1. Pädagogischer Support (Ansprechpartner) für alle Schulpartner am Standort im akuten Krisenmanagement,
2. Mitarbeit im Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungs-Team des Clusters,
3. Diensteinteilung bei akuten Absenzen am Standort und
4. Einführung neuer Lehrpersonen in die verschiedenen Arbeitsbereiche.
§ 207p BDG 1979 · BDG 1979 · Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
§ 207p Schulcluster-Administration und Bereichsleitung
…der Schulcluster-Leitung (entsprechend § 56 Abs. 7 SchUG ). (2) Die Bereichsleitung beinhaltet die im § 55d SchUG und im § 52a des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge – SchUG-BKV , BGBl. I Nr. 33/1997, umschriebenen Aufgaben; bei den Aufgaben gemäß § 55d Z 3 SchUG und § 52a Z…
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