Über einzelne Module kann auf Antrag des Studierenden auch ohne Besuch des Moduls bis zum Ende des Halbjahres, welches von seiner Zahl dem vorletzten Semester der Ausbildung entspricht, eine Modulprüfung abgelegt werden. Prüfer ist ein vom Schulleiter (bei Abteilungsgliederung an berufsbildenden Schulen vom Abteilungsvorstand) zu bestellender fachkundiger Lehrer. § 23 Abs. 3 bis 6, 8 und 9 finden Anwendung. Eine Wiederholung von Modulprüfungen ist nicht zulässig.
Rückverweise
Prüfungsordnung Kollegs und Sonderformen für Berufstätige an BMHS
§ 21 Durchführung der mündlichen Prüfung
…antretende Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten Arbeitsgruppen zur Vorbereitung auf die mündliche Prüfung eingerichtet werden. Dies gilt nicht für vorgezogene Teilprüfungen auf der Grundlage des § 23a SchUG-BKV. Die Vorbereitung in den Arbeitsgruppen hat bis zu vier Unterrichtseinheiten pro Prüfungsgebiet zu umfassen. In den Arbeitsgruppen sind die prüfungsrelevanten Kompetenzanforderungen im jeweiligen Prüfungsgebiet zu…
§ 18 Prüfungsgebiete der mündlichen Prüfung
…entsprechendes Prüfungsgebiet darf nur dann gewählt werden, wenn der dem Prüfungsgebiet entsprechende Unterrichtsgegenstand zumindest im letzten lehrplanmäßig vorgesehenen Semester besucht oder mittels Modulprüfungen (§ 23a SchUG-BKV) nachgewiesen wurde und über allenfalls nicht besuchte bzw. nicht mittels Modulprüfungen nachgewiesene Semester die erfolgreiche Ablegung einer Externistenprüfung nachgewiesen wird. (3) Die Festlegung einer alternativen…
SchUG-BKV · Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge
§ 35 Prüfungstermine
…3) abgelegt werden (vorgezogene Teilprüfungen), wenn 1. die entsprechenden, lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände positiv abgeschlossen sind oder 2. in den betreffenden Unterrichtsgegenständen Modulprüfungen gemäß § 23a erfolgreich absolviert wurden. Prüfungstermin ist der Termin gemäß Abs. 2 Z 3 lit. a, b oder c jeweils nach erfolgreichem Abschluss des…
§ 13 Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
…Studierenden begonnener alternativer Pflichtgegenstand in einem späteren Halbjahr nicht geführt, so kann der Studierende 1. einen gegebenenfalls angebotenen Freigegenstand besuchen oder 2. Modulprüfungen (§ 23a) oder Externistenprüfungen (§ 42) ablegen. (4) Abs. 1 und 2 gelten sinngemäß, wenn in einem Pflichtgegenstand Wahlmöglichkeiten bestehen (zB Lebende Fremdsprache, Instrumentalunterricht). (5…
§ 65a Aufbewahrung von Protokollen und Aufzeichnungen
…Leistungsfeststellungen (§ 21), 4. Kolloquien (§ 23, § 27 Abs. 2, § 62 Abs. 3), 5. Modulprüfungen (§ 23a), 6. Reifeprüfungen (einschließlich Zusatzprüfungen zur Reifeprüfung), Reife- und Diplomprüfungen, Diplomprüfungen und Abschlussprüfungen (§§ 33 bis 41), 7. Externistenprüfungen (§ 42) und 8…