(1) Die Mittelschule schließt als vierjähriger Bildungsgang an die 4. Schulstufe der Volksschule an. Sie hat die Aufgabe, der Schülerin oder dem Schüler je nach Interesse, Neigung, Begabung und Fähigkeit eine grundlegende Allgemeinbildung und eine vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln und sie oder ihn für den Übertritt in mittlere oder in höhere Schulen zu befähigen sowie auf die Polytechnische Schule oder das Berufsleben vorzubereiten.
(2) Zur Förderung der Schülerinnen und Schüler sind in den Pflichtgegenständen Deutsch, Mathematik und Lebende Fremdsprache in der 6. bis 8. Schulstufe zwei Leistungsniveaus vorzusehen.
(3) Unter Beachtung des Prinzips der inklusiven Pädagogik ist Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die in eine Mittelschule aufgenommen wurden, eine der Aufgabe der Sonderschule (§ 22) entsprechende Bildung zu vermitteln, wobei entsprechend den Lernvoraussetzungen der Schülerin und des Schülers die Unterrichtsziele der Mittelschule anzustreben sind.
§ 21a SchOG · SchOG · Schulorganisationsgesetz
§ 21a 2a. Mittelschulen
…Aufgabe der Mittelschule § 21a. (1) Die Mittelschule schließt als vierjähriger Bildungsgang an die 4. Schulstufe der Volksschule an. Sie hat die Aufgabe, der Schülerin oder dem Schüler je nach…
§ 130a Übergangsbestimmung zur Einführung der Neuen Mittelschule
…1) Ab dem Schuljahr 2012/13 sind erste Klassen der Hauptschulen nach Maßgabe des II. Hauptstück, Teil A, Abschnitt I, 2a. Unterabschnitt ( §§ 21a bis 21h ) und unter Beachtung der Kontingente gemäß Abs. 3 als Neue Mittelschulen zu führen. Die Führung ist durch die Bildungsdirektion zu beantragen und…
§ 130c Stufenweise Umsetzung Mittelschule
…§ 130c. (1) An Neuen Mitteschulen können die §§ 8a, 21a sowie 21b dieses Bundesgesetzes in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 101/2018 bereits im Schuljahr 2019/20 angewendet werden. Dabei ist…
§ 7a Modellversuche an allgemein bildenden höheren Schulen
… 7a. (1) An allgemein bildenden höheren Schulen können zur Verschiebung der Bildungslaufbahnentscheidung Modellversuche zur Weiterentwicklung der Sekundarstufe I im Sinne der §§ 21a bis c geführt werden. Die Einrichtung erfolgt durch den zuständigen Bundesminister auf Antrag der Bildungsdirektion und hat alle Klassen der Unterstufe zu umfassen. Der zuständige…
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