§ 115 Übergangsbestimmung — SchFG
Die nach den bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieses Teiles.
§ 115 SchFG · SchFG · Schifffahrtsgesetz
§ 115 Übergangsbestimmung
…Übergangsbestimmung § 115. Die nach den bisherigen Rechtsvorschriften ausgestellten Zulassungen gelten als Zulassungen im Sinne dieses Teiles.…
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