§ 13 Kündigungsrecht überstimmter Mitglieder
In Kraft seit 18. August 2006
Up-to-date
Für Mitglieder, die sich gegen die Verschmelzung ausgesprochen haben, gelten die §§ 9 bis 11 des Genossenschaftsverschmelzungsgesetzes, BGBl. Nr. 223/1980.
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