§ 65 Vollziehung
In Kraft seit 01. Juli 2002
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§ 65 Vollziehung — SanG
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen betraut.
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