§ 17 Qualifikationsnachweis – Inland
In Kraft seit 01. Juli 2002
Up-to-date
Als Qualifikationsnachweis gilt ein Zeugnis über eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung
1. zum Rettungssanitäter oder
2. zum Notfallsanitäter.
Rückverweise
SanG · Sanitätergesetz
§ 16 Voraussetzungen
…für die Erfüllung der Pflichten des Sanitäters erforderliche gesundheitliche Eignung und Vertrauenswürdigkeit besitzen, 3. über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, 4. einen Qualifikationsnachweis (§§ 17 bis 21) erbringen, 5. Fortbildungen gemäß § 50 absolvieren und 6. Rezertifizierungen gemäß § 51 erfolgreich absolvieren. (2) Nicht vertrauenswürdig ist, wer wegen…