(1) Der Lauf der Frist gemäß § 14 Abs. 2 beginnt jeweils mit dem der erstmaligen Erlangung einer Tätigkeitsberechtigung als Sanitäter folgenden Monatsersten (Stichtag).
(2) Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 kann – ohne Wirkung für den Lauf der Frist der Berufs- bzw. Tätigkeitsberechtigung – auch in der Zeit bis zum Ablauf des zwölften auf den Stichtag folgenden Kalendermonats erbracht werden (Toleranzfrist).
(3) Die Einrichtung gemäß § 23 Abs. 1 kann im Einvernehmen mit dem Sanitäter einen anderen als den in Abs. 1 genannten Stichtag festsetzen, sofern die Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 vor Ablauf der Zweijahresfrist nachgewiesen werden.
Rückverweise
SanG · Sanitätergesetz
§ 15 Stichtag
(1) Der Lauf der Frist gemäß § 14 Abs. 2 beginnt jeweils mit dem der erstmaligen Erlangung einer Tätigkeitsberechtigung als Sanitäter folgenden Monatsersten (Stichtag). (2) Die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 14 Abs. 2 Z 1 und 2 kann – ohne Wirkung für den Lauf der Frist der Berufs- bzw. Täti…
§ 54 Sanitätsgehilfen mit Defibrillationsberechtigung
…„Rettungssanitäter“/“Rettungssanitäterin“ nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes berechtigt. (2) Für Personen gemäß Abs. 1 ist der Stichtag abweichend von § 15 der auf den Tag der letztmaligen erfolgreichen Rezertifizierung bzw. Erlangung der Berechtigung gemäß § 44a MTF-SHD-G folgende Monatserste.…
§ 55 Sanitätsgehilfen ohne Defibrillationsberechtigung
…anrechenbar ist. Wird die Ausbildung nicht fristgerecht erbracht, erlischt die Berufsberechtigung. (3) Für Personen gemäß Abs. 1 ist der Stichtag abweichend von § 15 der Tag des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes. Für Personen, die eine Ausbildung gemäß Abs. 2 fristgerecht erfolgreich absolviert haben, ist der Stichtag der…
§ 57 Personen mit Defibrillationsberechtigung
…und zur Führung der Tätigkeitsbezeichnung „Rettungssanitäter“/“Rettungssanitäterin“. (2) Für Personen gemäß Abs. 1 ist der Stichtag abweichend von § 15 der auf den Tag der letztmaligen erfolgreichen Rezertifizierung bzw. Erlangung der Berechtigung gemäß § 44a MTF-SHD-G folgende Monatserste. (3) Wird eine Bestätigung…
SanAFV · Sanitäter-Ausweis- und Fortbildungspass-Verordnung
§ 3 Fortbildungspass
…2. Notfallkompetenzen, 3. abgelegte Rezertifizierungen gemäß § 51 SanG, 4. Besuch von Fortbildungen gemäß § 50 SanG, 5. den Stichtag gemäß § 15 SanG und 6. die Stampiglie des Rechtsträgers der ausstellenden Einrichtung sowie die Unterschrift des Eintragenden. (2) Personen, die zur Ausübung von Tätigkeiten als Sanitäter berechtigt sind…