§ 14 In- und Außerkrafttreten
In Kraft seit 01. November 2025
Up-to-date
Dieses Bundesgesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2022 (SAG 2022), BGBl. I Nr. 58/2023, außer Kraft.
Rückverweise
SAG 2025 · Standortabsicherungsgesetz 2025
§ 5 Abwicklungsstelle; Ansuchen und Fristen
…Förderung wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) betraut. (2) Ansuchen auf Förderung des Ausgleichs der indirekten CO 2 Kosten sind 1. für das Kalenderjahr 2025 binnen sechs Monaten ab beihilfenrechtlicher Genehmigung durch die Europäische Kommission (§ 14) und 2. für das Kalenderjahr 2026 zwischen 1. Jänner und…