Für die Förderungen nach diesem Bundesgesetz stehen für die Jahre 2025 und 2026 Bundesmittel im Ausmaß von höchstens 75 Millionen Euro per anno zur Verfügung. Übersteigen die insgesamt beantragten Förderungen die zur Verfügung stehenden Mittel, ist den förderungswerbenden Unternehmen die Förderung aliquot zu kürzen.
Rückverweise
SAG 2025 · Standortabsicherungsgesetz 2025
§ 7 Förderungsverfahren, Förderungsvertrag
…Förderungsansuchen abweichenden Förderungsvorschlag kommt, eine ergänzende Stellungnahme zu diesem Förderungsvorschlag der Abwicklungsstelle einzuholen; dies gilt nicht, wenn die Abweichung infolge der Aliquotierung gemäß § 10 zu erfolgen hat. (2) Auf Anfrage sind dem förderungswerbenden Unternehmen die der Beurteilung des Förderungsansuchens zugrunde gelegten Unterlagen bekanntzugeben. (3) Der Bundesminister für Wirtschaft, Energie…
Anl. 2
…§ 2 Abs. 1 Z 9), so ergibt sich der Förderungsbetrag (Amax t ) pro Anlage (vor einer allfälligen Aliquotierung gemäß § 10) für die im Jahr t anfallenden Kosten aus folgender Berechnung: Dabei gilt: Ai ist die Förderintensität, welche 0,75 beträgt (§ 3 Abs. …