§ 48 Homogenität
In Kraft seit 01. Juli 1997
Up-to-date
§ 48 Homogenität — SaatG 1997
Eine Sorte ist homogen, wenn ihre Pflanzen, von wenigen Abweichungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Vermehrung abgesehen, in der Ausprägung ihrer maßgebenden Merkmale hinreichend gleich sind.