§ 11 Meldung an die ESMA
In Kraft seit 01. Januar 2018
Up-to-date
Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln.
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