RStDG
Gliederung
ARTIKEL III Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter
1. TEIL Dienstrecht
VIII. ABSCHNITT Änderung der Verwendung, des Dienstverhältnisses und Auflösung des Dienstverhältnisses
§ 98 Rechtsmittel gegen den Beschluß über die Enthebung
Gegen den Beschluß, mit dem das Oberlandesgericht als Dienstgericht die Enthebung verfügt hat, kann der betroffene Richter, gegen den Beschluß, mit dem es die Enthebung abgelehnt oder aufgehoben hat, die Oberstaatsanwaltschaft Beschwerde an den Obersten Gerichtshof als Dienstgericht erheben.
§ 98 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 98 Rechtsmittel gegen den Beschluß über die Enthebung
…§ 98. Gegen den Beschluß, mit dem das Oberlandesgericht als Dienstgericht die Enthebung verfügt hat, kann der betroffene Richter, gegen den Beschluß, mit dem es die Enthebung…
§ 183 NO · NO · Notariatsordnung
§ 183 IV. Abschnitt
…3) Das Oberlandesgericht hat als Dienstgericht in der im §. 171 bestimmten Zusammensetzung unter sinngemäßer Anwendung der §§ 93 bis 95, 97 und 98 des Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetzes , BGBl. Nr. 305/1961, mit Beschluß das Erlöschen des Amtes auszusprechen, wenn einer der Gründe des § 19 Abs…
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