RStDG
Gliederung
ARTIKEL III Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter
1. TEIL Dienstrecht
I. ABSCHNITT Richterlicher Vorbereitungsdienst
§ 8 Dienstentlassung infolge Verurteilung
Wird der Richteramtsanwärter zu einer Strafe verurteilt, die den Verlust des Amtes kraft Gesetzes nach sich zieht, so ist vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes die Dienstentlassung zu vollziehen.
§ 8 RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 8 Dienstentlassung infolge Verurteilung
…§ 8. Wird der Richteramtsanwärter zu einer Strafe verurteilt, die den Verlust des Amtes kraft Gesetzes nach sich zieht, so ist vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes die Dienstentlassung zu vollziehen.…
§ 198 Dienstalterszulage der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Gehaltsgruppen I bis III
…„kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die §§ 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden. Die Dienstalterszulage beträgt: Zulage Euro kleine Daz 141,1 große Daz 566,5 …
§ 169a Dienstalterszulage der Richterinnen und Richter der Gehaltsgruppen I bis III
…„kleine Daz“). Die Dienstalterszulage erhöht sich nach vier in der jeweils höchsten Gehaltsstufe verbrachten Jahren („große Daz“). Die §§ 8 und 10 sind auf diese Zeiten anzuwenden. Die Dienstalterszulage beträgt: Zulage Euro kleine Daz 141,1 große Daz 566,5 …
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