§ 76i Kontrollmaßnahmen — RStDG
Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.
§ 76i RStDG · RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 76i Kontrollmaßnahmen
…Kontrollmaßnahmen § 76i. Die Einführung und Verwendung von Kontrollmaßnahmen und technischen Systemen, welche die Menschenwürde berühren, ist unzulässig.…
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