§ 27 Ernennungsdekret
In Kraft seit 01. Juli 1979
Up-to-date
Über jede Ernennung ist ein Dekret auszufertigen, in dem die Planstelle und die Gehaltsgruppe anzugeben sind.
Rückverweise
RStDG · Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz
§ 100 Auflösung des Dienstverhältnisses
…dem 1. Jänner 2013 begangenen Vorsatzdelikts gemäß den §§ 92, 201 bis 217, 312 und 312a StGB, 4. Amtsverlust gemäß § 27 Abs. 1 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974, 5. Begründung eines Dienstverhältnisses zu einem Land (zur Gemeinde Wien) als Mitglied eines Landesverwaltungsgerichts, 6…