§ 109 Rechtsfolgen der Dienstentlassung
In Kraft seit 31. Dezember 2003
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RStDG
Gliederung
ARTIKEL III Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter
2. TEIL Disziplinarrecht
I. ABSCHNITT Bestrafung von Pflichtverletzungen
§ 109 Rechtsfolgen der Dienstentlassung
Mit der Disziplinarstrafe der Dienstentlassung sind die im § 100 Abs. 5 bestimmten Rechtsfolgen verbunden.
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