RStDG
Gliederung
ARTIKEL I Anwendungsbereich
Art. 1
Dieses Bundesgesetz ist auf Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Richteramtsanwärterinnen und Richteramtsanwärter anzuwenden.
…von Gesetzes wegen speziellen Senaten vorbehalten (§§52 Abs1 Z1 und 2, 55 Abs3 RStDG, für Mitglieder des VwGH §7 Abs1 VwGG iVm Art1 Abs2 RStDG iVm §52 Abs1 Z3 RStDG). Dass rechtsprechende Tätigkeit vom Gesetzgeber in dienstrechtlichen bzw materiell Justizverwaltung darstellenden Angelegenheiten speziellen Senaten zugewiesen werden kann, wurde denn…
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