Die für Richteramtsanwärter geltenden Bestimmungen der Reisegebührenvorschrift 1955, BGBl. Nr. 133, sind mit Ausnahme der Abschnitte V bis VII des I. Hauptstückes auf Rechtspraktikanten mit der Maßgabe sinngemäß anzuwenden, daß als Dienstort der Sitz des jeweiligen Ausbildungsgerichtes gilt.
§ 61 RPG · RPG · Raumplanungsgesetz
§ 61 § 61*) Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Novelle LGBl.Nr. 4/2019
…1) Das Gesetz über eine Änderung des Raumplanungsgesetzes, LGBl.Nr. 4/2019, tritt mit dem auf die Kundmachung zweitfolgenden Monatsersten in Kraft. (2) Der Raumplanungsbeirat in der Besetzung wie in § …
§ 23a § 23a*) Änderungsvorschlag, Überprüfung
…Änderung des Flächenwidmungsplanes nicht vorliegen, oder b) keine Mitteilung des Bürgermeisters nach lit. a erfolgt, aber auch kein Verfahren auf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes ( § 23 ) eingeleitet wurde, kann der Grundeigentümer schriftlich beantragen, dass sich die Gemeindevertretung spätestens innerhalb von sechs Monaten ab Antragstellung mit dem Änderungsvorschlag zu befassen hat. Er…
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