Die zugunsten des Bundes-Wohn- und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Belastungsverbote und Vorkaufsrechte werden unwirksam.
Rückverweise
…für den Bundes- Wohn- und Siedlungsfonds einverleibt (TZ 6569/1959). Die entsprechenden Ersichtlichmachungen fanden sich unter BL-NR 21a und b. Unter Berufung auf § 11 RBG 1987 ersuchte die Antragstellerin gemäß § 136 GBG um die Löschung der das Belastungsverbot und das Vorkaufsrecht betreffenden Eintragungen. Das Erstgericht wies dieses Löschungsgesuch ab…
RBG · Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987
§ 17
…3, des § 4 Abs. 2, des § 9 Abs. 1 zweiter Satz und Abs. 4 und des § 11, 3. der Bundesminister für Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen hinsichtlich des § 10, soweit es sich um Gerichtsgebühren handelt, und des…
§ 11 RBG 1987 bietet keine Grundlage für die Löschung eines zu Gunsten des Bundesfonds, Wohnfonds und Siedlungsfonds im Grundbuch einverleibten Veräußerungsverbotes; diese Regelung zielte in erster Linie…