Die schriftlichen Aufgaben sind derart auszuwählen, daß sie bei durchschnittlicher Fähigkeit jeweils innerhalb von acht Stunden gelöst werden können.
§ 29 RAPG · RAPG · Rechtsanwaltsprüfungsgesetz
§ 29 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen ab 1. Jänner 2017
…und § 2 des Rechtspraktikantengesetzes erfüllt haben, weiter anzuwenden; dies gilt auch im Fall späterer Unterbrechungen der Gerichtspraxis. (4) §§ 9, 10, 15, 18, 19 und § 20 Z 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 63/2026 treten mit 1. …
Art. 5 Artikel V
…Inkrafttreten, Vollziehung (Anm.: aus BGBl. Nr. 21/1983, zu den §§ 2, 6, 7, 8, 12, 13, 15, 20, 22 und 25 , BGBl. Nr. 556/1985) (Anm.: Z 1 und 2 Inkrafttretensbestimmungen) 3. Ab 1. Jänner 1993 ist die Rechtsanwaltsprüfung…
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