Art. 11 § 12 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 159/2013, zu den §§ 4 und 12, BGBl. Nr. 556/1985)
In Kraft seit 01. August 2013
Up-to-date
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffen, soweit dies inhaltlich in Betracht kommt, Frauen und Männer gleichermaßen.
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