RAO
Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, der Partei die Vollmacht zurückzustellen; doch ist letztere berechtigt, den Widerruf der Vollmacht auf derselben ersichtlich zu machen.
Art. 13 § 13 RAO · RAO · Rechtsanwaltsordnung
Art. 13 § 13
…§ 13. § 34 Abs. 2 Z 3 RAO (Art. II) ist auch in Ansehung von am 31. Dezember 2005 bereits anhängigen Gerichtsverfahren anwendbar.…
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