BundesrechtBundesgesetzeRechtsanwaltsordnungArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 13. Februar 1919
Up-to-date

In (Anm.: jetzt: Republik Österreich) wird die nachfolgende Rechtsanwaltsordnung eingeführt und hat dieselbe mit 1. Jänner 1869 in Wirksamkeit zu treten.

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