Qualifizierte Einrichtungen, die als solche tätig werden, haben jährlich, spätestens bis 1. April des Folgejahres, einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser hat zumindest folgende Informationen zu enthalten:
1. die Anzahl und Art der eingebrachten Klagen,
2. die Art der Verstöße und
3. die Ergebnisse dieser Verbandsklagen.
Rückverweise
QEG · Qualifizierte-Einrichtungen-Gesetz
§ 10 Berichtspflichten der Qualifizierten Einrichtungen
…zusätzlich jene gemäß § 2 Abs. 1 betreffen, ohne unnötigen Aufschub mitzuteilen. (2) Qualifizierte Einrichtungen haben der Aufsichtsbehörde jährlich ihren Tätigkeitsbericht (§ 8) zu übermitteln. (3) Qualifizierte Einrichtungen haben der Aufforderung der Aufsichtsbehörde zu entsprechen und über deren Verlangen alle abverlangten Informationen zu erteilen.…
§ 7 Allgemeine Informationsverpflichtungen
…ihr, ihren Finanzierern und den Interessen der einem von ihr geführten Verbandsklageverfahren beigetretenen Verbrauchern eingerichtet ist. (2) Sie haben auch ihren Tätigkeitsbericht gemäß § 8 sowie eine Liste aller europäischen Qualifizierten Einrichtungen durch einen Link zur entsprechenden Website der Europäischen Kommission zu veröffentlichen.…