§ 14 Umsetzungshinweis
In Kraft seit 18. Juli 2024
Up-to-date
Mit diesem Bundesgesetz wird die Richtlinie 2020/1828/EU über Verbandsklagen zum Schutz der Kollektivinteressen der Verbraucher und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/22/EG, ABl. Nr. L 409 vom 4. Dezember 2020 S. 1, umgesetzt.
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