§ 74 Namensgebrauch
In Kraft seit 01. November 2013
Up-to-date
PStG 2013
Gliederung
Auf Grund einer vor dem 1. Mai 1995 erfolgten Geburt oder geschlossenen Ehe erworbene Rechte und entstandene Pflichten zum Gebrauch eines Namens bleiben unberührt.
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