§ 30 Inhalt der Eintragung – Tod
In Kraft seit 01. April 2017
Up-to-date
Über die allgemeinen und besonderen Personenstandsdaten hinaus sind einzutragen:
1. der letzte Wohnort;
2. der Zeitpunkt und Ort des Todes;
3. gegebenenfalls Angaben nach § 37 Abs. 2 zweiter Satz;
4. die letzte Eheschließung;
5. die letzte begründete eingetragene Partnerschaft;
6. bei Todeserklärungen das ordentliche Gericht sowie der Tag und das Aktenzeichen der Entscheidung sowie
7. das Religionsbekenntnis, soweit dieses bekannt gegeben wird.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden