(1) Organe der Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.
(2) Die Stifter können weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks vorsehen.
(3) Kommt einem Organ gemäß Abs. 2 das Recht zu, den Stiftungsvorstand oder eines seiner Mitglieder abzuberufen, so ist für derartige Entscheidungen eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich; hat das Organ weniger als vier Mitglieder, so ist Stimmeneinhelligkeit erforderlich.
(4) Soll in einem solchen Fall der Stiftungsvorstand oder eines seiner Mitglieder aus anderen als den in § 27 Abs. 2 Z 1 bis 3 angeführten Gründen abberufen werden, so darf Begünstigten, deren Angehörigen (§ 15 Abs. 2) und Personen, die von Begünstigten oder deren Angehörigen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Organ nach Abs. 2 beauftragt wurden, bei dieser Entscheidung insgesamt nicht die Mehrheit der Stimmen zustehen.
Rückverweise
Art. 1 § 9 PSG · PSG · Privatstiftungsgesetz
Art. 1 § 9 Stiftungserklärung
…§ 9. (1) Die Stiftungserklärung hat jedenfalls zu enthalten: 1. die Widmung des Vermögens; 2. den Stiftungszweck; 3. die Bezeichnung des Begünstigten oder die Angabe einer Stelle, die…
Art. 1 § 14 Organe der Privatstiftung
…§ 14. (1) Organe der Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat. (2) Die Stifter können weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks vorsehen. (3) Kommt…
Art. 1 § 28 Innere Ordnung von Stiftungsorganen
…§ 28. Ein Stiftungsorgan, das aus mindestens drei Mitgliedern besteht, 1. wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter; 2. faßt, wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, unbeschadet des § 14 Abs. …
§ 4 MI-EKV · MI-EKV · Marktinfrastrukturen-Eigentümerkontrollverordnung
§ 4 Informationen zur Zuverlässigkeit
…ein entsprechendes Verfahren geführt wird; 7. ob er in den letzten fünf Jahren als Arbeitnehmer gekündigt oder entlassen wurde, oder als Treuhänder, Stiftungsvorstand (§ 14 Abs. 1 PSG), Trustee (§ 2 Z 6 EKV 2016) oder in einer vergleichbaren Vertrauensstellung abberufen wurde; 8. ob der Anzeigepflichtige im Zusammenhang mit einer…
§ 9 EKV 2016 · EKV 2016 · Eigentümerkontrollverordnung 2016
§ 9 Informationen zur Zuverlässigkeit
…ein entsprechendes Verfahren geführt wird; 6. ob er in den letzten fünf Jahren als Arbeitnehmer gekündigt oder entlassen wurde, oder als Treuhänder, Stiftungsvorstand (§ 14 Abs. 1 PSG), Trustee (§ 2 Z 6) oder in einer vergleichbaren Vertrauensstellung abberufen wurde; 7. ob der Anzeigepflichtige im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen…