(1) Organe der Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat.
(2) Die Stifter können weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks vorsehen.
(3) Kommt einem Organ gemäß Abs. 2 das Recht zu, den Stiftungsvorstand oder eines seiner Mitglieder abzuberufen, so ist für derartige Entscheidungen eine Mehrheit von mindestens drei Viertel der abgegebenen Stimmen erforderlich; hat das Organ weniger als vier Mitglieder, so ist Stimmeneinhelligkeit erforderlich.
(4) Soll in einem solchen Fall der Stiftungsvorstand oder eines seiner Mitglieder aus anderen als den in § 27 Abs. 2 Z 1 bis 3 angeführten Gründen abberufen werden, so darf Begünstigten, deren Angehörigen (§ 15 Abs. 2) und Personen, die von Begünstigten oder deren Angehörigen mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Organ nach Abs. 2 beauftragt wurden, bei dieser Entscheidung insgesamt nicht die Mehrheit der Stimmen zustehen.
Rückverweise
PSG · Privatstiftungsgesetz
Art. 1 § 9 Stiftungserklärung
…1) Die Stiftungserklärung hat jedenfalls zu enthalten: 1. die Widmung des Vermögens; 2. den Stiftungszweck; 3. die Bezeichnung des Begünstigten oder die Angabe einer Stelle, die…
Art. 1 § 14 Organe der Privatstiftung
…1) Organe der Privatstiftung sind der Stiftungsvorstand, der Stiftungsprüfer und gegebenenfalls der Aufsichtsrat. (2) Die Stifter können weitere Organe zur Wahrung des Stiftungszwecks vorsehen. (3) Kommt…
Art. 1 § 28 Innere Ordnung von Stiftungsorganen
…Ein Stiftungsorgan, das aus mindestens drei Mitgliedern besteht, 1. wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und wenigstens einen Stellvertreter; 2. faßt, wenn die Stiftungserklärung nichts anderes vorsieht, unbeschadet des § 14 Abs. …
ZG-EKV · Zentrale Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung
§ 4 Informationen zur Zuverlässigkeit
…ein entsprechendes Verfahren geführt wird; 7. ob er in den letzten fünf Jahren als Arbeitnehmer gekündigt oder entlassen wurde, oder als Treuhänder, Stiftungsvorstand (§ 14 Abs. 1 PSG), Trustee (§ 2 Z 6 EKV 2016) oder in einer vergleichbaren Vertrauensstellung abberufen wurde; 8. ob der Anzeigepflichtige im Zusammenhang mit einer…
EKV 2016 · Eigentümerkontrollverordnung 2016
§ 9 Informationen zur Zuverlässigkeit
…ein entsprechendes Verfahren geführt wird; 6. ob er in den letzten fünf Jahren als Arbeitnehmer gekündigt oder entlassen wurde, oder als Treuhänder, Stiftungsvorstand (§ 14 Abs. 1 PSG), Trustee (§ 2 Z 6) oder in einer vergleichbaren Vertrauensstellung abberufen wurde; 7. ob der Anzeigepflichtige im Zusammenhang mit einer unternehmerischen oder sonstigen…