§ 28
Up-to-date
§ 28 — PSG 2004
Produkte dürfen nur dann für verfallen erklärt werden (§§ 17 und 18 des Verwaltungsstrafgesetzes 1991 – VStG), wenn den durch Bescheid oder Verordnung getroffenen Maßnahmen aufgrund dieses Bundesgesetzes nicht entsprochen wurde.
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